Ihre Experten
GESELLSCHAFTSRECHT
Gründung – Umstrukturierung – Umwandlung
Wir sind Ihnen ein zuverlässiger Partner in jeder Phase Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Gern prüfen wir für Sie, ob und inwieweit Ihre bestehenden Gesellschaftsverträge angepasst oder überarbeitet werden sollten.
Auch unterstützen wir Sie gern dabei, Vereinbarungen mit Ihren Mitgesellschaftern zu schließen oder begleiten Sie mit Rat und Tat, wenn Sie Ihre Mitarbeiter durch die Einräumung gewisser Gesellschaftsrechte belohnen wollen.
Keine Gesellschaftsform ist in Stein gemeißelt.
In bestimmten Situationen kann es durchaus sinnvoll sein, Ihr Unternehmen in eine andere Gesellschaftsform zu überführen.
Bei der Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen und Umwandlungen stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Denken Sie ebenfalls daran, dass Sie die Weichen für eine sichere und fließende Generationsübergabe frühzeitig stellen sollten,
auch wenn der Schritt der Unternehmensnachfolge meist allen Beteiligten eines Unternehmens schwer fällt.
Oder haben Sie eine Geschäftsidee und fragen sich, welche Rechtsform für Sie und Ihr Unternehmen, das Sie gründen möchten, am besten passen könnte? Wir unterstützen Sie gern von Anfang an bei der Realisierung Ihrer individuellen Pläne und begleiten Sie als ein zuverlässiger Partner auf Ihrem weiteren Weg.
Sprechen Sie uns an, damit wir die richtigen unternehmerischen Weichen für Sie stellen können!
Der Vertrieb hält jedes Geschäft am laufen!
Sie können das beste Produkt der Welt entwickeln. Aber auch Ihre kreativsten Ideen sind nichts wert, wenn Sie es nicht schaffen, Ihr Produkt zu verkaufen.
Direktvertrieb, Vertragshändler, Handelsvertreter oder Franchising. Die Entscheidung, welches Vertriebssystem für Ihr Unternehmen am vorteilhaftesten ist, treffen letztendlich Sie. Wir unterstützen Sie jedoch kompetent bei der Wahl sowie bei der bedarfsgemäßen Optimierung oder konzeptionellen Veränderung Ihres Vertriebssystems.
Auch sind wir Ihr Ansprechpartner bei Rechts- und Steuerfragen rund um den B2B- und B2C-Online-Vertrieb (Business-to-Business und Business-to-Customer).
Nutzen Sie gern unser Expertenwissen beim Aufbau und bei der gezielten Vorteilnutzung von einem OSS (One-Stop-Shop). Bei der Umsetzung der Vorgaben der Geoblocking-Verordnung für einen EU-weiten Vertrieb helfen wir Ihnen ebenfalls gern.
Wir begleiten Sie bei Erstellung der Liefer- und Einkaufsverträge sowie der AGB. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Regelung der rechtlichen Beziehungen mit einem Handelsvertreter als auch bei der Beendigung selbiger. Mit den entsprechenden Excel-Tabellen und Bilanzen sind wir bestens vertraut und wissen folglich, worauf genau Sie bei der Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruches achten müssen.
Online-Handel – Digitalrichtlinien
Sie haben einen Online-Handel und möchten möglichst rechts- und abmahnsichere Beziehungen zu Ihren Kunden pflegen? Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Verträge und helfen Ihnen dabei, Ihre Werbemaßnahmen rechtskonform zu gestalten.
Handelsvertreter – Vertragshändler – Direktvertrieb
Nur mit einem kompetenten Vertrieb können Sie Ihren Kunden Produkte, Dienstleistungen und Ideen erfolgreich vermitteln. Deshalb sollte Sie im Vorfeld die Wahl eines für Sie am besten geeigneten Vertriebsweges oder auch unterschiedlicher Vertriebskanäle gut abwägen. Vertrieb ist eine unserer großen Leidenschaften. Wir lassen Sie gern an unserem Erfahrungsschatz teilhaben und unterstützen Sie auch, falls Sie mit der Zeit vielleicht weitere oder ganz neue Vertriebswege gehen möchten. Bei einer potenziellen Auseinandersetzung mit ehemaligen Vertriebspartnern und Vertriebsmitarbeitern sind wir Ihnen ebenfalls ein zuverlässiger Partner.
Franchising
Nutzen Sie unsere langjährige Expertise in diesem Bereich. Wir unterstützen seit vielen Jahren kleinere und größere Franchisesysteme in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen. Folglich können wir Ihnen bei der Optimierung Ihrer Verträge effektiv helfen und Sie professionell dabei unterstützen, Ihre Franchisehandbücher aktuell zu halten. Sollte es zu Auseinandersetzungen mit Ihren Franchisepartnern kommen, kein Problem. Auch dann sind wir gern für Sie da!
DISTRIBUTION – VERTRIEB
FRANCHISING
Neue Franchisesysteme entstehen geradezu täglich. Aber was genau bedeutet Franchising?
In der Wirtschaft steht es für partnerschaftlich basierte Vertriebssysteme, mit denen Sie Produkte, Dienstleistungen, Know-how oder Technologien unter Berücksichtigung vorgegebener Standards vermarkten können. Dabei bleibt die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit der Vertragspartner erhalten.
Die Franchisenehmer – auch Franchisepartner genannt – dürfen ein bereits etabliertes Geschäftskonzept gegen eine Gebühr nutzen. Dieses Geschäftskonzept kann für sehr unterschiedliche Bereiche gelten wie Restaurants, Hotels oder Maklerbüros. Es kann aber auch einen Dienstleistungsvertrieb oder um ein System betreffen, in dem z. B. verwandte Vertriebsstrukturen (Handelsvertreter) zusammengefasst werden. Die „Anwendungspalette“ von Franchisesystemen ist sehr facettenreich. Der Schwerpunkt eines jeden Franchisevertrages liegt auf der Einräumung eines konkreten Know-hows sowie auf der Übertragung von Nutzungsrechten an Marken.
Wir betreuen sowohl bereits etablierte als auch junge oder sich sogar noch im Aufbau befindliche Franchisesysteme. Wir beraten Franchisenehmer vollumfänglich aus rechtlicher, steuerlicher sowie auch wirtschaftlicher Perspektive. Dr. Ivan Aladyev wird beim Deutschen Franchiseverband e.V. als ein assoziierter Experte geführt.
Wir können für Sie sowohl Franchiseverträge erstellen, diese im Laufe der Zeit überprüfen bzw. bedarfsgemäß anpassen als auch die Rolle eines Systemsteuerberaters übernehmen. Zudem unterstützen wir Sie gern kompetent beim Ausbau eines jeden Franchisesystems.
Profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how!
Ihre Rechtsabteilung
Wir bieten Unternehmen unterschiedlicher Größe das vollständige, teilweise oder auch nur temporäre „Legal Housekeeping“, also die Übernahme oder Ergänzung der bestehenden Rechtsabteilung an.
Als unser Mandant hätten Sie dadurch spürbare Vorteile wie mehr Flexibilität in Ihrem Arbeitsalltag und die Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit auf mehr als nur einem Rechtsgebiet.
Auch stehen wir Ihnen gern als „Sparringspartner“ für Ihre Rechts- und Finanzabteilung sowie selbstverständlich auch für Ihre Geschäftsführung zur Verfügung.
Überzeugen Sie sich selbst von unserem Erfahrungsschatz und der Vielzahl unserer Dienstleistungen aus einer Hand!
LEGAL HOUSEKEEPING
INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT
In einer globalen Welt sind meist alle Sachverhalte von internationaler Natur.
Auch das Recht gilt nicht nur auf nationaler Ebene. Stattdessen spielen andere Rechtsordnungen sowie internationale Abkommen und Verträge eine große Rolle.
Dieses Zusammenspiel beeinflusst zwangsläufig Ihre Verträge: Einerseits haben Sie so mehr Spielraum, andererseits aber auch mehr Risiken. Eine Bestimmung, die nach der einen Rechtsordnung wirksam ist, kann nach der anderen Rechtsordnung unwirksam sein. Insbesondere in der Europäischen Union spielen die EU-Verordnungen und -Richtlinien eine immer wichtigere Rolle.
Wir verfügen über profunde Erfahrung mit internationalen Sachverhalten und unterstützen unsere Mandanten bei diesen seit vielen Jahren. Entsprechend wissen wir, dass es situationsgebunden durchaus sinnvoll sein kann, Verträge an ausländische Rechtsordnungen anzupassen.
Auch rund um das Schweizerische Recht beraten wir Sie gern. Ergänzend zu unserer Erfahrung arbeiten wir mit ausgewählten Partnern in der Schweiz zusammen.
Zudem haben wir auch in zahlreichen anderen Ländern Kooperationspartner, die wir bei Bedarf zu Ihrer vollumfänglichen Unterstützung einbeziehen können.
Kontaktieren Sie uns, damit wir uns für Ihre Ziele einsetzen können!
Jeder Hersteller möchte die Beziehungen zu seinen Kunden und Zulieferern nicht nur verbessern, sondern professionalisieren.
Folglich sollten Verträge so konzipiert sein, dass diese – auch im Fall einer höchst unerwünschten gerichtlichen Auseinandersetzung – einer Überprüfung standhalten. Zudem sollten Verträge alle Beteiligten vollumfänglich absichern. Es muss vertraglich klar geregelt sein, wann ein Mangelfall vorliegt und welche Rechte die Beteiligten jeweils daraus ableiten können.
Wir verfügen über genau diese Expertise und bieten Ihnen entsprechende Beratung bei nationalen und internationalen Projekten an. Das heißt, wir unterstützen Sie beim Claim Management und helfen Ihnen, unberechtigte Claims abzuwehren. Gleichzeitig setzen wir für Sie berechtigte Ansprüche vor Gericht durch. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie in allen Projektphasen in deutschen und ausländischen Rechtsfragen. Wir sind international vernetzt und helfen Ihnen ggf. auch bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen.
Nutzen Sie unser Potenzial, damit Sie sich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung o. ä. weiterhin auf Ihr Tagesgeschäft fokussieren können!
ANLAGEN- UND MASCHINENBAU
LITIGATION (PROZESSFÜHRUNG) – ARBITRATION (SCHIEDSVERFAHREN)
(Vereine, Religionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen)
Auch wenn Sie eine Auseinandersetzung einvernehmlich und vor allem „friedlich” lösen möchten, ist das leider nicht immer möglich. Wir haben mit den Jahren ein tiefschürfendes Know-how in komplexer Prozessführung gewonnen, die sich auch über mehrere Gerichtsbarkeiten erstrecken kann.
Gern zeigen wir Ihnen Alternativen zur staatlichen Gerichtsbarkeit auf und vertreten Sie und Ihre individuellen Interessen zielorientiert vor Schiedsgerichten.
Wir sind erst dann zufrieden, wenn wir für Sie die beste Lösung erzielen konnten.
Sprechen Sie uns an, damit wir schnell für Sie tätig werden können!
Sie wollen Mitarbeiter aus dem europäischen Ausland nach Deutschland entsenden und brauchen Rechtssicherheit bei der Umsetzung?
Es gibt eine Vielzahl nationaler und europäischer Vorgaben, die die inner- und außereuropäische Entsendung sowie die Arbeitnehmerüberlassung regeln.
Wir helfen Ihnen gern professionell bei der Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen, entsenderechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorgaben, sodass Ihr Geschäft auf rechtssicheren Beinen steht. Dank zahlreicher Partner – vor allem in den osteuropäischen EU-Staaten – unterstützen wir Sie auch gern dabei, rechtlich sichere Alternativen zur Arbeitnehmerüberlassung zu schaffen und so den Einsatz von (osteuropäischen) Beschäftigten in Deutschland zu ermöglichen.
Profitieren Sie von unserer spezialisierten Expertise!
ENTSENDUNG
HEALTHCARE – LIVE-IN
Ihr Unternehmen ist in der Gesundheits-, Medizin- oder Pflegebranche angesiedelt?
Sie wollen Ihren bestehenden Rahmenvertrag nachverhandeln oder wünschen sich Unterstützung bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Verträge?
Dann sind Sie bei uns in besten Händen. Wir beraten Unternehmen aus den Segmenten der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (“Live-in“), Pflegeberatungsunternehmen sowie auch Leistungserbringer nach SGB V und SGB XI. Bei der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben unterstützen wir Sie ebenfalls gern. Auf diesem Gebiet – insbesondere im SGB X – verfügen wir über einen facettenreichen Erfahrungsschatz und sorgen dafür, dass Sie und Ihre Kunden Ihre Rechte gegenüber den Pflegeversicherungen gezielt durchsetzen können.
Zudem handeln wir für Sie gern auch die Rahmenverträge mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen aus, damit die Ihrer Tätigkeit entsprechende Vergütung möglichst angemessen ausfällt.
Auch, gehören zu unseren Mandanten, Marktführer aus dem Bereich der Kosmetik bzw. Beautybranche: Wir beraten Sie gerne zu den „exotischen“ Vorschriften, wie beispielsweise der NiSV.
Nutzen Sie unsere Rechtsexpertise auch bei Ihren Werbekampagnen. Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzrechts und stehen Ihnen bei Arbeitsrechtsfragen immer gern zur Seite.
Beauftragen Sie uns, damit wir individuelle Lösungen für Sie schaffen können!
Die rechtlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und die sich daraus ergebende Vielzahl von Bundes- und Landesverordnungen ändern sich kontinuierlich.
Zahlreiche verabschiedete Corona-Regeln des Gesetzgebers und der Landesverwaltungen widersprechen sich teilweise sogar.
Lassen Sie uns das Monitoring in der Corona-Krise für Sie übernehmen und uns die für Sie und Ihr Unternehmen relevanten Vorschriften maßgeschneidert zusammenfassen. So sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand und wissen genau, welche Regelungen Sie überhaupt betreffen.
Wir unterstützen Sie gern auch bei der Erstellung und Anpassung Ihrer „Hygienekonzepte“ sowie bei der Einhaltung sonstiger gesetzlicher und behördlicher Vorgaben.
Rufen Sie uns am besten noch heute an, damit Sie stets up to date bleiben!